Spielgeräte gewerblich

Spielgeräte aus Robinie für öffentliche und gewerbliche Spielflächen: Schaukeln, Wippen, Rutschentürme, Spielhäuser, Matschanlagen, Sandbaustellen, Balancier- und Klettergeräte. Ausgelegt auf den Dauerbetrieb bei Kommunen, Kitas, Schulen, Campingplätzen und in der Gastronomie.

Spielgeräte gewerblich
Zur Ergebnisliste springen

Aktive Filter:

50 Artikel
Spaltenraster
Spaltenraster

Filtern

Aktive Filter:

Spielgeräte für den gewerblichen und öffentlichen Einsatz

Spielgeräte für gewerbliche Flächen sind etwas anderes als ein Spielturm im Hausgarten. Auf einer öffentlich zugänglichen Fläche spielen viele Kinder täglich, häufig ohne Aufsicht der Eltern, und der Betreiber haftet für den Zustand der Anlage. Entsprechend anders fallen die Anforderungen an Konstruktion, Material und Wartung aus.

Das Sortiment richtet sich an Kommunen, Kitas und Schulen, an Campingplätze, Ferienanlagen und Gastronomie: Einzelgeräte wie Reck, Wippe oder Balancierstamm ebenso wie Spielhäuser, Pfahldorfhäuser, Rutschentürme und größere Spielanlagen.

Warum Robinie

Alle Geräte dieser Kategorie bestehen aus Robinie, und das hat konstruktive Gründe. Robinie ist das dauerhafteste heimische Laubholz, Dauerhaftigkeitsklasse 1–2, und darf ohne chemischen Holzschutz in den Boden. Auf Flächen, auf denen kleine Kinder unbeaufsichtigt spielen, ist das ein Argument für sich.

Zugleich ist Robinie die härteste europäische Holzart und hält der mechanischen Beanspruchung im Dauerbetrieb stand. Gewachsene Rundhölzer behalten ihre natürliche Form, die Oberfläche vergraut mit den Jahren, ohne dass die Tragfähigkeit darunter leidet.

Normen, Sicherheitsbereich und Fallschutz

Für Spielplatzgeräte auf öffentlich zugänglichen Flächen gilt die Normenreihe DIN EN 1176, für stoßdämpfende Spielplatzböden DIN EN 1177. Geregelt sind unter anderem Fallhöhen, Fangstellen, Öffnungsmaße und die Beschaffenheit des Untergrunds. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Fassung; welche Werte für ein bestimmtes Gerät gelten, entnehmen Sie den Angaben zum jeweiligen Produkt.

Für die Planung sind vor allem diese Punkte zu klären:

  • Freie Fallhöhe – ab 60 cm ist ein stoßdämpfender Untergrund gefordert, mit der Höhe steigen die Anforderungen an Material und Schichtdicke
  • Sicherheitsbereich – die Fläche rund um das Gerät muss hindernisfrei bleiben, bei Schaukeln und Rutschen fällt sie deutlich größer aus als das Gerät selbst
  • Fallschutzmaterial – Sand, Kies, Holzhackschnitzel oder Fallschutzplatten, je nach Fallhöhe und gewünschtem Pflegeaufwand
  • Abstände zu Wegen, Zäunen, Mauern und Bepflanzung
  • Gründung – erdverbaute Pfosten oder Fundamente mit Pfostenschuh, abhängig von Boden und Gerät

Fläche planen und ausschreiben

Der Platzbedarf einer Spielfläche ergibt sich nicht aus den Gerätemaßen, sondern aus Gerät plus Sicherheitsbereich plus Fallschutzaufbau. Wer zuerst die Geräte aussucht und danach die Fläche misst, plant meist zweimal. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: Fläche aufteilen, Sicherheitsbereiche und Laufwege eintragen, dann die Geräte einsetzen.

Trennen Sie dabei die Altersgruppen. Kleinkindbereiche mit Sandbaustelle, Matschtisch, Minikrabbelturm oder Federwipptier liegen sinnvollerweise überschaubar und abseits der Laufwege größerer Kinder; Schaukeln, Rutschentürme und Kletteranlagen brauchen Bewegungsraum und werden entsprechend weiter außen platziert.

Für Ausschreibung und Förderantrag brauchen Sie belastbare Angaben je Gerät: Abmessungen, freie Fallhöhe, Sicherheitsbereich, Gründungsart und Altersgruppe. Klären Sie diese Werte für die Geräte Ihrer engeren Auswahl, bevor der Text der Leistungsbeschreibung steht.

Betreiberpflichten, Wartung und Anlieferung

Mit der Aufstellung beginnt die Verkehrssicherungspflicht. Üblich ist eine gestufte Kontrolle: eine häufige Sichtkontrolle auf offensichtliche Mängel und Verschmutzung, in größeren Abständen eine operative Inspektion auf Funktion und Verschleiß und einmal jährlich eine Hauptinspektion durch eine sachkundige Person. Dokumentieren Sie jede Kontrolle schriftlich – im Schadensfall zählt der Nachweis.

Verschleiß zeigt sich zuerst an beweglichen Teilen: Schaukelaufhängungen und Ketten, Federelemente der Wipptiere, Seile und Netze. Sand- und Matschbereiche brauchen turnusmäßige Pflege, Edelstahlrutschen sind vergleichsweise pflegearm. Spielgeräte sind sperrige, schwere Sendungen – Holzhof Rheinsberg sitzt in Brandenburg und liefert mit eigenem LKW aus.